Bestattungen in und um Sulingen

Ein Trauerfall, ob vorhersehbar oder nicht, versetzt die Angehörigen zunächst in einen Schock. Oftmals benötigen die Hinterbliebenen einige Tage, um dieses Ereignis zu realisieren. Mehr Zeit benötigt die Bewältigung der Trauer. Doch Ruhe kehrt in den ersten Tagen nach dem Ereignis nicht ein, denn nach dem Tod eines Angehörigen sind mehrere Formalitäten zu erledigen, um die Beisetzung der verstorbenen Person zu organisieren. Die erste Maßnahme nach dem Tod einer Person ist die Verständigung eines Arztes, der den Tod bestätigt und einen Totenschein ausstellt. Anschließend ist der Tod dem zuständigen Standesamt zu melden, welches eine Sterbeurkunde anfertigt. Diese ist zwingend notwendig, damit die Planung einer Trauerfeier beginnen kann. Ohne eine Sterbeurkunde ist eine Bestattung nicht zulässig. Viele Angehörige sind mit diesen behördlichen Vorgängen nicht vertraut. Daher wenden sie sich zeitnah an ein Bestattungsinstitut, welches die Hinterbliebenen unterstützt. Eine professionelle und einfühlsame Abwicklung des Trauerfalls in und um Sulingen bietet die Firma Bestattungen Fangmann & Lübbering.

Die Planung der Trauerfeier


Die Ausrichtung der Bestattung erfolgt durch die Mitarbeiter von Bestattungen Fangmann & Lübbering. Um diese müssen sich die Angehörigen daher nicht kümmern. Damit das Unternehmen jedoch weiß, in welchem Rahmen die Beisetzung durchgeführt werden soll, benötigen die Mitarbeiter einige Informationen. Diese erhalten sie in einem persönlichen Gespräch mit den Angehörigen. In diesem Gespräch äußern die Hinterbliebenen ihre Vorstellungen oder teilen mit, wie die verstorbene Person sich eine Beisetzung gewünscht hat. Selbstverständlich erfolgt ebenso eine umfassende Beratung bezüglich der Möglichkeiten von Bestattungen, wenn die Angehörigen noch keine eigenen Vorstellungen haben. Hierbei sind jederzeit eigene Wünsche und Anregungen willkommen. Die Mitarbeiter versuchen nach Möglichkeit, auf alle Individualitäten einzugehen.

Die Wahl der Bestattungsart


Damit die Trauerfeier überhaupt stattfinden kann, ist die Art der Bestattung festzulegen. Sollte die verstorbene Person zu Lebzeiten keine diesbezüglichen Vorkehrungen getroffen haben, obliegt diese Entscheidung den nächsten Angehörigen. Sie legen fest, wie die Beisetzung ablaufen soll. Dabei können sie sich für eine Erdbestattung entscheiden, bei der die verstorbene Person in einem Sarg auf dem Friedhof beigesetzt wird. Weiterhin ist eine Urnenbestattung möglich. Dazu wird der Leichnam verbrannt und die Asche anschließend in einer Urne verwahrt. Diese Urne ist auf einem Friedhof oder in dafür vorgesehenen Waldstücken am Fuße eines Baumes beizusetzen. Ebenso ist eine Seebestattung denkbar. Bei dieser wird die Asche der verstorbenen Person in einer wasserlöslichen Urne dem Meer übergeben. Bezüglich dieser Bestattungsarten berät Bestattungen Fangmann & Lübbering gerne.

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